Wroclaw - Deutsch-Polnische Grenzerfahrung
Fortlaufender Bericht über den Versuch einer staatlichen Enteignung

Diese Seite soll eine Warnung für alle Philatelisten (sowie Sammler und Forscher anderer Gebiete) sein, die polnische oder deutsch-polnische Geschichte anhand von Dokumenten oder Anschauungsobjekten sammeln.

Das polnische Kulturgesetz verbietet die Ausfuhr von allem was über 50 Jahre alt ist (die Grenze verschiebt sich damit täglich). Damit wird alles, was älter als 50 Jahre ist unter Denkmalschutz gestellt.

Dieses Gesetz bietet damit den Zollbeamten an den Grenzen die Freiheit bzw. das Recht, alles zu beschlagnahmen was älter als 50 Jahre ist. Dies führt mitunter zu grotesken Beschlagnahmungen, die im weiteren auch als Beispiel herangezogen werden sollen. In den meisten Fällen führt dies zu einer Enteignung.

Die Auswirkungen für Europäer (im besonderen für uns Deutsche) werden nachfolgend anhand der des noch offenen Verfahrens einer Beschlagnahmung im Juni 2005 von 255 Briefen und Karten aus der Zeit 1939-45 deutlich.

TAGEBUCH

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Aufgrund der vielen Aktivitäten hilft nur eine tabellarische Übersicht.

Alle wichtigen Stationen werden hier aufgeführt.

Datum Beschreibung Handlung/Information
31.05.2005  12:25 Ankunft Flughafen Wroclaw, Projektbesprechung  und Vorbereitung Training  
01.06.2005  Projektbesprechung und Training  
02.06.2005  09:30 Gemeinsamer Besuch mit Arbeitskollegen im Museum Panorama Raclawicka  
02.06.2005  11:30 Beschlagnahmung der Belege mit der Bescheinigung, dass ich bis zum 02.08.2005 Nachricht bekomme  
02.06.2005 12:55 Rückflug über München nach Stuttgart  
03.06.2005 Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Deutschen Generalkonsulat in Breslau (DGK) Abwarten
18.10.2005 Erste Informationsschreiben an das DGK Breslau mit der Bitte um Unterstützung Wir schauen mal inoffiziell
14.11.2005 Vollständige Informationen mit allen Belegen an das DGK Erste Infos wo die Sachen sind
14.11.2005 Schreiben an den polnischen Botschafter in Berlin Keine Reaktion
14.11.2005 Schreiben an Vorsitzenden der ArGe Polen Ich höre mich um
13.12.2005 Schreiben (FAX) an den zuständigen polnischen Staatsanwalt Herr Ostrejko Keine Reaktion
04.01.2006 Info des DGK (Rechtsabteilung), dass die Staatsanwaltschaft die Briefe zur Polizei gebracht hat  
22.02.2006 Schreiben an den polnischen Ombudsmann der EU Keine Reaktion
22.02.2006 Nochmaliges Fax an den zuständigen polnischen Staatsanwalt Herr Ostrejko Keine Reaktion
24.02.2006 Dienstreise nach Breslau mit Weiterfahrt nach Warschau am Montag. Einreisestop unter Bewachung eines bewaffneten Soldaten. Nach einer Stunde bangen am Flughafen ohne Informationen (mit dem Soldaten neben mir) wird mir mitgeteilt, dass ich mich bei dem poln. Staatsanwalt zu melden habe und ein Termin auf Montag Vormittag mit dem Staatsanwalt, nach Rücksprache mit ihm, vereinbart.  
27.02.2006 11:00 Ich bin im Gebäude aber der Staatsanwalt hat keine Zeit für mich. Ich bestehe darauf jemanden zu sprechen und gehe zu seiner Kollegin der ich den Sachverhalt erkläre. Sie zeigte mir 2 sehr sehr dicke Gesetzesbücher und sagte mir, dass alles Auslegungssache ist aber so schlecht sieht es nicht aus und Sie wird mit ihm nochmals über die Sache reden.  
27.02.2006 Weiterfahrt nach Warschau mit den Geschäftskollegen  
08.03.2006 Fax an den Staatsanwalt Herrn Ostrejko mit der Info seiner Kollegin Keine Reaktion
30.08.2006 Fax an den Staatsanwalt Herrn Ostrejko Keine Reaktion
17.09.2006 Fax an den Staatsanwalt Herrn Ostrejko in Deutscher und Polnischer Sprache Keine Reaktion
08./10.2006 Mehrere Kontakte mit der Rechtsabteilung etc. des DGK in Breslau  
20.09.2006 Fax an den Staatsanwalt Herrn Ostrejko  
13.02.2007 Information des DGK, dass die Staatsanwaltschaft mit einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens (wegen Abwesenheit des Verdächtigen) an die Bezirksstaatsanwaltschaft Wroclaw-Fabryczna übergeben hat un der Staatsanwalt am 22.12.2005 entschieden hat das Verfahren einzustellen  
07.05.2007 Einschaltung eines Rechtsanwaltes um einer Verjährung bzw. stillschweigenden Enteignung zuvorzukommen  
10.10.2007 Absage der Rechtsschutzversicherung wgv, da wegen eines Vorsatzdeliktes in Begehungsform des Versuchs ermittelt wird. Dafür gibt es keine Deckung.  
10.10.2007 Information darüber, dass ein Gutachten erstellt wurde, das den Wert der Belege auf ca. 5140zl (ca. 1300 Euro) schätzt. Der Wert für die poln. Kultur wird nicht so hoch eingeschätzt. Die Belege wurden an das Städtische Museum Breslau übergeben. Laut Aktenlage stellt das Museum die Belege aus und erstellt eine wissenschaftliche Dokumentation darüber.

Das Strafverfahren ist lt. Aktenlage nicht beendet sondern ruht nur da niemand weiß ob ich nach Polen zurückkehren würde. Nachdem nicht einmal der Versuch gemacht wurde mich zu einer Vernehmung einzuladen riecht dieses lt. Anwalt nach einem Missbrauch des Strafprozessrechts um das Museum in den Besitz der Belege zu bringen.

Konsequenz: Wenn ich nichts tue, verjährt in 5-8 Jahren mein Anspruch auf die Belege, die Staatsanwaltschaft kann aber jederzeit den Prozess fortsetzen.

Empfehlung gefolgt:

Beschwerde eingelegt.

07.02.2008 Information aus der poln. Presse über die Versteigerung einer Sammlung "Warschauer Ghettopost" in Deutschland:

Grobe Übersetzung: ... eine Brief- und Briefmarkensammlung aus dem Warschauer Aufstand für 190 T€ zur Versteigerung kommen soll. Polnischerseits findet man das ein Sakrileg, dass Deutsche der Polen Herzblut zu schnödem Geld machen wollen, und fände es angemessener, wenn polnische Kulturgüter für umsonst nach Polen wandern würden ....

 
10.10.2008 Erwägung einer Klage vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte, da seit über 3 Jahre keine Anklage erfolgt ist. PL wurde bereits mehrfach deshalb dort verklagt und gemahnt die Verfahren schneller zu beginnen.  
13.01.2009 Erste Vernehmung in Breslau. Ca. 3 Stunden mit Dolmetscher und Anwalt bei einer Staatsanwältin. Der Eindruck entsteht, dass auch Sie denkt dass eine Anklage unsinnig ist  
17.08.2009 Erste Informationen von der Vernehmung:

Beweise für das Eigentum und den Ursprung der Belege werden benötigt. Der poln. Kollege den ich abends im Hotel treffen wollte muss ebenfalls als Zeuge ran.

Es wurde ein neues 71seitiges Gutachten wurde erstellt. Kosten: 8.313z. und der Wert der Belege wurde auf 19.325 zl. festgelegt (400% höher als das 1. Gutachten). Die Gutachter waren eine Denkmalschutzexpertin, ein Philatelieexperte und ein Militärhistoriker.

 
Dezember 2009 Zeugenvernehmung in Deutschland von einem Prüferkollegen, dem Eigentümer der Sammlung, meiner Frau und dem Händler, der die Sammlung in Deutschland verkauft hatte sowie des poln. Zeugen (einer von beiden ist bereits verstorben) in Breslau vor Ort.  
07.01.2010 Anklageerhebung  
26.03.2010  09:00 Gerichtstermin:

Beschreibung dazu findet sich auf der 1. Seite

 
30.03.2010 Beschaffung weiterer Belege:

Rechnung eines Händlers der die Sammlung an den Händler verkaufte, der sie dem Eigentümer verkaufte

Bestätigung der Personalabteilung meiner Firma über die dienstlich veranlasste Reise

 
14.04.2010 Nochmalig Absage meiner Rechtsschutzversicherung, der wgv  
April 2010 Gang an die philatelistische Presse und Information an Geschäftsführer BDPh und BPP BPP ohne Reaktion
21.05.2010 Zeugenvernehmung vor Ort wurde wegen Hochwasser abgesagt
27.05.2010 Information des BDPh, dass dieses Thema auf der Agenda im September beim poln. Philatelisten Verband steht. Der Präsident ist informiert.  
Mai 2010 Gesetzesänderung in PL: Briefmarken laufen zukünftig unter SONSTIGES und dürfen bis zu einem Wert von 16.000 zl ausgeführt werden. Gesetz wird zum 10.06.2010 wirksam Gesetzesänderung
Juni 2010 Artikel in der Philatelie     Hier können Sie den Artikel lesen  
11.06.2010 Anhörung und Befragung der Experten

Der Phila Experte hat ausgesagt (Protokoll), dass die Sammlung nur ca. 15.000zl. wert ist Der Richter akzeptiert diesen Wert nicht, da die Experten den Wert nicht offiziell zurückgenommen haben. Damit brauchen wir ein neues Gutachten (Antrag gestellt) um den Wert der Sammlung unter 16.000 zl. zu bringen.

Für den Militärexperten sind alle Dinge älter als 50 Jahre wichtig für die Forschung.

Für die Denkmalschützerin ist alles was da ist schützenswert.

Viele Diskussionen, einiges aufgeweicht, aber es war klar, dass keiner der Gutachter das Gutachten offizielle zurücknehmen würde.

Expertenanhörung
02.07.2010 Zeugenvernehmung meiner Frau und des poln. Zeugen  
20.08.2010 Zeugenvernehmung des Eigentümers, eines BPP Kollegen  
27.08.2010 Zeugenvernehmung er beiden Kollegen meiner Firma in Wroclaw als Bestätigung, dass ich auf Dienstreise war  
24.09.2010 Urteilspruch und nochmalige Anhörung von 2 Sachverständigen  
20.09.2011 Rücksendung der Belege und Übergabe an den Eigentümer  
Kosten bis heute:

 

 

 

 

 

Flug-, Reise und Übernachtungskosten für

ca.  1500 Euro

Anwaltskosten:

ca. 2400 Euro

Nerven, Sorgen und Zeitaufwand bis heute:

unbezahlbar

 
ABER Was Recht ist muss Recht bleiben !!!!  
     
     
     
     
     
     
     
 

 

Michael Schweizer

 

 
 
 
 
 
 
 
 
   
   

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